„Gesundheit bedeutet Lebensqualität –

Lebensqualität fördern, erhalten, genießen“

 

Mit der vereinbarten Leistung Physiotherapie, ganzheitliches Gesundheitscoaching und Maßnahmen zum persönlichen Wellbeing erhöht sich Ihre Lebensqualität, denn Sie lernen eigenverantwortlich und kompetent Ihren Körper anatomisch wahrzunehmen, Gedanken und Gefühle selbstverantwortlich zu erfahren, zu erproben und zu genießen.

Bewegung, körperlich, seelisch und geistig, wirkt effizient therapeutisch, nachhaltig und präventiv und ermöglicht jederzeit gesunde hohe Lebensqualität.

 

Das Erstgespräch  

Vor jedem Coachingprozess findet ein obligatorisches kostenfreies Erstgespräch von 30 bis 45 Min. statt.

In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen. Es gibt Raum für Fragen, klärendes Erörtern des Coaching- und Entwicklungswunsches; wir legen so gemeinsam den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit fest, wie Terminabsprache, erste Anzahl der Einheiten und erstellen unsere Coachingvereinbarung.

Gerne stelle ich soviel Zeit zur Verfügung, dass direkt im Anschluss daran unser erster Termin stattfinden kann.

 

Mindfulness Coaching 

  • Termin mit 1 Einheit (90 Min.)                                       240 € 
  • Termin mit 2 Einheiten (180 Min.)                                 450 €
  • Coachingpaket z. B. von 6 Einheiten à 90 Min.          1.220 €

Coachingtermine sind auch international via Zoom möglich.

Coaching ist steuerlich absetzbar.

 

Private Physiotherapie auf ärztliche Verordnung

  • 1 Einheit Physiotherapie (30 Min.)                                       80 €
  • Üblicherweise Doppeltermin mit 2 Einheiten (60 Min.)    150 €
  • Jede weitere angefangene halbe Stunde                          75 €

 

Die Abrechnung der physiotherapeutischen Verordnungen bemisst sich, neben der o.g. Vereinbarung, nach dem 1,4 bis 2,3-fachen des Regelsatzes der GKV sowie nach GebüTH, GebüH und GOÄ. Ebenso erhöht sich die Dauer der Behandlungszeiten. Damit übersteigen die Behandlungspreise eventuell die Sätze Ihrer Krankenkasse sowie der Beihilfesätze.

Die gemeinsame Vereinbarung ist auch dann gültig, wenn eine Erstattung seitens Ihrer PKV oder Beihilfe nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet ist. Das heißt, Sie als Vertragspartner, bezahlen in jedem Fall die Honorarforderung in vollem Umfang und bekommen, bei Abrechnung eines Rezeptes, ggf. einen Anteil von Ihrer privaten Krankenkasse/Beihilfe erstattet.
Ihnen wird empfohlen, im Zweifel vor Beginn der Behandlung zu klären, in welcher Höhe der Versicherer die Kosten der Behandlung trägt.
In besonderen Härtefällen kann zwischen den Vertragspartnern eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden.

Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb einer Woche auf das angegebene Rechnungskonto zu begleichen.

Innerhalb von 24 Std. ist es möglich einen Termin unentgeltlich abzusagen.

 

Für Unternehmen

Bitte kontaktieren Sie mich für Ihr individuelles Anliegen. Trainings, Incentives, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Präventionsmaßnahmen, Coachingpakete, Steuerersparnis…

 

Rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Termin oder hinterlassen Sie eine Nachricht und lassen sich zurückrufen.
Telefon: 02245 – 911718

Ich freue mich auf unsere Begegnung.

Petra Terpe